Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Unterkünften und Anfahrten durch die Stuttgart Marketing GmbH -(PRINTVERSION / Prospektversion )
§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die Vermittlung von Unterkünften und Anfahrten durch die Stuttgart-Marketing GmbH, Lautenschlagerstraße 3, 70173 Stuttgart, an den Kunden. Die vorliegenden Bedingungen betreffen sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Buchung und der Vermittlung von Unterkünften oder Anfahrten stehen.
(2) Der vorliegende Vermittlungsvertrag ist als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag einzuordnen.
(3) Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Stuttgart-Marketing GmbH nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stuttgart-Marketing GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vollständig erbringt.
§ 2 Vertragsschluss - Gesamtpreishaftung
(1) Durch die verbindliche Buchungsanfrage können im Falle der Annahme durch die Stuttgart-Marketing GmbH bzw. der jeweiligen Leistungsträger folgende Verträge zustande kommen:
- ein Vermittlungsvertrag mit der Stuttgart-Marketing GmbH
- der vermittelte Beherbergungsvertrag mit einem Leistungsträger (Hotel etc.)
- gegebenenfalls: der vermittelte Transportvertrag mit einem Leistungsträger (Deutsche Bahn AG etc.)
(2) Der Abschluss des Vermittlungsvertrages kann durch Fernkommunikationsmittel oder direkt in der Kartenvorverkaufsstelle xi-Punktx, Königstraße 1 A, 70173 Stuttgart, erfolgen. Durch den Kunden erfolgt die Buchungsanfrage (Angebot), die auf den Abschluss sowohl eines Vermittlungsvertrages als auch eines Vertrages mit dem Leistungsträger gerichtet ist. Sollte die Stuttgart-Marketing GmbH diese Angebote annehmen, so kommen sowohl der Vermittlungsvertrag (mit der Stuttgart-Marketing GmbH) als auch der Vertrag mit dem Leistungserbringer (Beherbergungsunternehmen etc.) zustande. Sollten die angefragten Leistungen nicht oder nur andere Leistungen verfügbar sein, so kann der Kunde nach Ablehnung und nach Information darüber ein erneutes Angebot abgeben, das dann von der Stuttgart-Marketing GmbH angenommen werden kann.
Vertragsschlüsse unter ausschließlicher Nutzung von Fernsprechgeräten sind nicht möglich.
(3) Unmittelbar nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages beginnt die Stuttgart-Marketing GmbH mit der Durchführung der Vermittlung und leitet das Buchungsangebot an den jeweiligen Leistungsträger (Hotel, Deutsche Bahn AG etc.) ? regelmäßig in elektronischer Form ? weiter. Nachdem der Leistungsträger die Buchungsanfrage angenommen hat, ist der Beherbergungsvertrag bzw. der Transportvertrag zustande gekommen. Der Leistungsträger oder die Stuttgart-Marketing GmbH als dessen Bevollmächtigter erklären die Annahme gegenüber dem Kunden. Dies kann durch Fernkommunikationsmittel oder durch Zusendung von entsprechenden Reiseunterlagen geschehen.
(4) Klarstellung:
Die Stuttgart-Marketing GmbH wird nicht Vertragspartner des Beherbergungs- oder Transportvertrages. Sie vermittelt lediglich das Zustandekommen der Verträge zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger.
§ 3 Zahlung - Versand
(1) Der Kunde hat den angegebenen Preis, der die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält, zu bezahlen. Der Preis wird fällig, sobald zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande gekommen ist und der Kunde die Möglichkeit hatte, hiervon Kenntnis zu erlangen. Provisionen und Vermittlungsvergütungen aus dem vorliegenden Vermittlungsvertrag sind im angegebenen Preis enthalten.
(2) Zahlungen können auf die im Prospekt angegebenen Zahlungsweisen erfolgen. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde verpflichtet, die übergebenen Berechtigungspapiere unverzüglich zurückzusenden und die entstandenen Kosten zu ersetzen.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Stuttgart-Marketing GmbH anerkannt sind.
§ 4 Bei Verwendung von Fernkommunikationsmitteln:
Verzicht auf Widerruf des Vermittlungsvertrages
(1) Die Stuttgart-Marketing GmbH beginnt unverzüglich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages (i. e. nach Annahme durch die Stuttgart-Marketing GmbH) mit dessen Durchführung, indem sie die Anfrage an die Leistungsträger weiterleitet. Das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 312d BGB erlischt vorzeitig, sofern der Kunde ausdrücklich zustimmt (Zustimmung), dass die Stuttgart-Marketing GmbH sogleich mit der Bearbeitung des Auftrages beginnt. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung des § 312d Abs. 3 BGB.
Eine Buchung durch Fernkommunikationsmittel ist ohne diese Zustimmung nicht möglich, da die Reiseleistungen selbst oft schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfristen vollständig erbracht sind oder zumindest innerhalb der Frist mit der Erbringung von Leistungen begonnen wird.
(2) Die Stuttgart-Marketing GmbH weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Rücktrittskostenversicherung hin, die gegebenenfalls entsprechende Kosten des Rücktritts übernimmt.
§ 5 Stornierung und Umbuchung
(1) Der Kunden kann jederzeit vom vermittelten Vertrag zurücktreten (Stornierung).
Eine Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistung (Unterkunft, Bahnfahrt etc.) entbindet den Kunden nur teilweise von einer eventuellen Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Leistungsträger (Beherbergungsunternehmen, Deutsche Bahn AG etc.). Es gelten folgende Storno- und Umbuchungsregelungen:
(2) Stornierung von Beherbergungsverträgen:
Je nach Zugangszeitpunkt einer Rücktrittserklärung hat der Kunde die nachfolgend genannten Pauschalsätze der Beherbergungsunternehmen zu bezahlen (jeweils in Prozent des vereinbarten Preises):
bis 90 Tage vor Ankunft: 10 %
bis 45 Tage vor Ankunft: 20 %
bis 28 Tage vor Ankunft: 45 %
bis 21 Tage vor Ankunft: 55 %
bis 7 Tage vor Ankunft: 65 %
unter 7 Tage vor Ankunft: 80 %
Die Stuttgart-Marketing GmbH ist berechtigt, in jedem Fall zusätzlich EUR 8,00 Stornogebühr als eigenen Schaden geltend zu machen.
Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Unterkünfte durch das Beherbergungsunternehmen.
Dem Kunden steht in jedem Falle der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso sind die Stuttgart-Marketing GmbH sowie der Leistungsträger berechtigt, anstatt der pauschalen Entschädigung ihren konkret entstandenen Schaden geltend zu machen und im Einzelnen zu belegen.
(3) Stornierung von Bahnreisen:
Storniert der Kunde eine gebuchte Bahnreise und wird der Vertrag von der Stuttgart-Marketing GmbH rückabgewickelt, so hat der Kunde der Stuttgart-Marketing GmbH diejenigen Kosten zu ersetzen, welche die Deutsche Bahn AG der Stuttgart-Marketing GmbH im Einzelfall in Rechnung stellt. Diese belaufen sich regelmäßig mindestens auf EUR 13,00.
Die Stuttgart-Marketing GmbH ist berechtigt, in jedem Fall zusätzlich EUR 8,00 Stornogebühr als eigenen Schaden geltend zu machen.
Dem Kunden steht in jedem Falle der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso sind die Stuttgart-Marketing GmbH sowie der Leistungsträger berechtigt, anstatt der pauschalen Entschädigung ihren konkret entstandenen Schaden geltend zu machen und im Einzelnen zu belegen.
(4) Umbuchungen
Bei jeder Umbuchung ist der Kunde zur Zahlung von EUR 5,00 an die Stuttgart-Marketing GmbH verpflichtet. Diese Gebühr fällt gegebenenfalls zusätzlich zu den unter § 5 Absatz 1 bis 3 genannten Beträgen an.
Dem Kunden steht in jedem Falle der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso sind die Stuttgart-Marketing GmbH sowie der Leistungsträger berechtigt, anstatt der pauschalen Entschädigung ihren konkret entstandenen Schaden geltend zu machen und im Einzelnen zu belegen.
(5) Die Rückabwicklung der vermittelten Verträge wird regelmäßig von der Stuttgart-Marketing GmbH durchgeführt. Stornierungen und Umbuchungsverlangen sind daher schriftlich und - sofern möglich - zu richten an:
Stuttgart-Marketing GmbH
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Stornierungen und Umbuchungsverlangen von Unterkünften können auch an das jeweilige Beherbergungsunternehmen gerichtet werden, falls die Stuttgart-Marketing GmbH nicht erreichbar sein sollte (insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen).
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Angaben und Auskünfte der Stuttgart-Marketing GmbH beruhen auf Aussagen der jeweiligen Veranstalter. Die Stuttgart-Marketing GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.
(2) Die Stuttgart-Marketing GmbH übernimmt weiterhin keine Gewähr für die vermittelten Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der vom Leistungsträger übermittelten Informationen. Allein die Leistungsträger sind hierfür verantwortlich.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung der Stuttgart-Marketing GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Stuttgart-Marketing GmbH für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Die Haftung der Stuttgart-Marketing GmbH für Nichtkörperschäden ist je Kunde auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(3) Sofern der Kunde kein Endverbraucher ist, beschränkt sich die Haftung der Stuttgart-Marketing GmbH zudem auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
§ 8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Stuttgart-Marketing GmbH ist berechtigt, Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Beherbergungsvertrag oder die Transportleistungen durchführen.
§ 9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die auf vorsätzlichem Handeln der Stuttgart-Marketing GmbH beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der Stuttgart-Marketing GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform (Brief, Fax, eMail).
§ 11 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag mit der Stuttgart-Marketing GmbH nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Stuttgart-Marketing GmbH. Ist der Kunde Endverbraucher, so bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Kunde Verbraucher sein, so gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Stuttgart-Marketing GmbH zuständige Gericht.
§ 12 Hinweis auf AGB von Beherbergungs- und Transportunternehmen
Die AGB des jeweiligen Leistungsträgers (Beherbergungsunternehmen, Deutsche Bahn AG etc.) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und dem Leistungsträger. Sie sind daher im Falle einer wirksamen Einbeziehung Vertragsbestandteil des Beherbergungs- oder Transportvertrages. Andernfalls gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 11. Dezember 2003